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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich
 
Ein Vertrag wird ausschließlich auf Basis unserer Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen geschlossen. Abweichende oder widersprüchliche Bedingungen des Käufers erkennen wir nur dann an, wenn wir diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Unsere AGB gelten ebenso für zukünftige Geschäfte mit dem Käufer, selbst wenn wir bei späteren Vertragsabschlüssen nicht ausdrücklich auf sie hinweisen.
 
2. Versand
 
Die Preise verstehen sich ab Werk des Lieferanten, wobei der Erfüllungsort der Standort des jeweiligen Lieferanten ist. Dieser kann vom Standort des Verkäufers abweichen. Kisten oder gewünschte Spezialverpackungen werden zusätzlich berechnet. Der Versand erfolgt unversichert und auf Kosten sowie Risiko des Käufers.
 
3. Eigentumsvorbehalt (einschließlich verlängertem Eigentumsvorbehalt)
 
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers. Sollte ein Weiterverkauf vor Bezahlung erfolgen, steht das eingenommene Entgelt bis zur Höhe des fakturierten Betrags dem Verkäufer zu. Jegliche Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren an Dritte ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers zulässig. Bei Pfändungen dieser Waren ist der Verkäufer umgehend per eingeschriebenem Brief zu benachrichtigen. Bei Auslandsgeschäften hat der Käufer alle erforderlichen Maßnahmen oder Erklärungen zur Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts selbständig und ohne besondere Aufforderung zu erbringen.
 
4. Lieferbedingungen
 
Der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an das beauftragte Transportunternehmen ist ausschlaggebend für die Pünktlichkeit der Lieferung. Bei Lieferverzug muss der Käufer eine Nachfrist von 12 Tagen gewähren. Sollte aufgrund des Verschuldens des Käufers die Abnahme oder Lieferung nicht fristgerecht erfolgen, ist der Verkäufer berechtigt, nach Setzung einer 10-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens oder pauschal 50 % des Rechnungswerts zu verlangen. Wenn bestimmte Modelle aufgrund von Produktions- oder Materialengpässen nicht rechtzeitig hergestellt werden können, entfällt diesbezüglich die Lieferverpflichtung des Verkäufers. Sofern keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, bleibt der Restauftrag auch bei Teilstornos oder Teillieferungen gültig. Die Lieferfrist erlischt zudem, wenn die Bonität des Käufers nicht mehr sichergestellt ist. Bei erheblichen Kostensteigerungen von Rohstoffen und Produktion besteht die Lieferverpflichtung des Verkäufers nur zu den neu berechneten Preisen. Fixgeschäfte werden nicht abgeschlossen.
 
5. Abnahme
 
Nimmt der Käufer die Ware nicht an, kündigt die Annahmeverweigerung bereits vor Auslieferung an oder sendet die Ware ohne Berechtigung zurück, oder ist der Verkäufer zur Nichtlieferung berechtigt, so kann der Verkäufer dem Käufer eine 12-tägige Frist zur Erfüllung des Vertrages setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist steht es dem Verkäufer frei, anderweitig über die Ware zu verfügen und Schadensersatz für die Nichterfüllung zu verlangen oder sein Recht auf Stornierung mit den vereinbarten Folgen geltend zu machen.
 
6. Retourware
 
Individuell ausgewählte oder fest bestellte Waren sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Reklamationen werden nur akzeptiert, wenn die Etiketten unbeschädigt sind und innerhalb von 10 Tagen nach Warenerhalt gemeldet werden. Verborgene Mängel müssen schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung angezeigt werden, jedoch spätestens 6 Monate nach Erhalt der Ware. Rücksendungen sind ausschließlich an den Lieferanten frachtfrei zu richten und werden nur übernommen, wenn der Verkäufer im Voraus seine Zustimmung zur Rücksendung erteilt hat. Handelsübliche oder geringe, technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Design, Schnitt oder Ausführung stellen keinen Mangel dar.
 
7. Gerichtsstand und Rechtswahl
 
Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Vertrag ergeben, wird das sachlich zuständige Gericht für A-9500 Villach als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen. Dem Verkäufer bleibt es vorbehalten, den Käufer auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
 
8. Konditionen
 
Die Rechnungsstellung erfolgt am Tag der Lieferung oder Bereitstellung der Ware. Alle anfallenden Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungsbedingungen: 10 Tage mit 3-4 % Skonto, 30 Tage netto.
 
9. Zahlungsverzug
 
Im Falle eines Zahlungsverzugs ist der Käufer verpflichtet, Verzugszinsen von einem Prozent pro Monat zu zahlen und dem Verkäufer alle Kosten, die durch die Eintreibung der Forderung entstehen, zu erstatten, auch wenn diese nicht gerichtlich festgesetzt werden. Unbezahlte Rechnungen werden bei Zahlungsverzug sofort fällig, auch wenn sie zuvor anders datiert waren. Der Verkäufer ist zudem berechtigt, die Ware zurückzunehmen und als Schadensersatz wahlweise den tatsächlichen Schaden oder eine Pauschale des Rechnungswerts der zurückgenommenen Ware anzurechnen. Dies gilt insbesondere auch bei Rücknahmen im Rahmen des Eigentumsvorbehalts.
 
10. Vereinbarungen
 
Auch formlos erteilte Bestellungen oder Nachlieferungen unterliegen diesen Lieferbedingungen und können nur durch nachfolgende schriftliche Vereinbarungen ergänzt werden. Mündliche Absprachen sind nur rechtsverbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
 
11. Weiterverkauf
 
Um die Qualitätsstandards zu gewährleisten, soll der Verkauf der gelieferten Ware primär über den stationären Handel im Ladengeschäft erfolgen. Sollte ein Verkauf über das Internet erfolgen, muss dies über eine Website geschehen, die den gleichen Qualitätsansprüchen wie der stationäre Verkauf entspricht. Der Verkauf der Vertragswaren über Auktionsplattformen wie zB eBay oder Verkaufsportale wie Amazon sowie deren Bewerbung auf Preisvergleichsseiten wie zB Idealo oder vergleichbaren Plattformen ist nicht gestattet, da dort der oben genannte Qualitätsanspruch in der Außendarstellung nicht gewährleistet werden kann.
 
12. Haftungsbeschränkung
 
Jegliche Ansprüche des Käufers, unabhängig von ihrem Grund, sind ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die nicht unmittelbar am Liefergegenstand selbst entstehen, ebenso wenig für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Bei Lieferverzögerungen haftet der Verkäufer nur dann für behauptete Schäden des Käufers, wenn der Verzug grob fahrlässig verursacht wurde.
 
13. Stornierung
 
Der Käufer kann den Auftrag innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung kostenfrei stornieren. Bei einer Stornierung zwischen zwei und sechs Wochen nach Auftragserteilung fällt eine Stornogebühr von 30 % des Bruttoauftragswerts an. Nach sechs Wochen erhöht sich diese Gebühr auf 50 % des Bruttoauftragswerts. Als Bestätigung des Auftrags gilt der bei der Bestellung übergebene Auftrag. Der Verkäufer ist berechtigt, den Auftrag innerhalb von sechs Wochen nach Auftragsbestätigung ganz oder teilweise abzulehnen. Bei einem Zahlungsverzug des Käufers von mehr als 60 Tagen kann der Verkäufer die Ausführung weiterer Aufträge verweigern und Schadensersatz in Höhe des tatsächlichen Schadens oder einer Pauschale des Warenwerts verlangen. Wenn der Käufer die Ware nicht wie vereinbart annimmt, kann der Verkäufer ebenfalls die Ausführung laufender oder zukünftiger Aufträge verweigern und stornieren und dabei Schadensersatz für den tatsächlichen Schaden oder eine Pauschale des Warenwerts geltend machen.
 
14. Datenschutz
 
Personenbezogene Daten des Käufers, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erfasst werden, werden gespeichert und gegebenenfalls zur Abwicklung der Bestellung an verbundene Unternehmen weitergegeben. Die Daten werden vertraulich behandelt und nach den jeweils geltenden Datenschutzvorschriften erhoben, gespeichert und verwendet.
 
15. Änderungen
 
Änderungen am Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformklausel selbst sowie für mündliche Nebenabreden, die nur dann rechtswirksam sind, wenn sie schriftlich vom Verkäufer bestätigt wurden.
 
16. Salvatorische Klausel
 
Sollte eine der oben genannten Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

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